Für Personalkosten, die abgerechnet werden sollen, muss die Arbeitszeit dokumentiert werden. Für Personen, die zu 100% auf dem Projekt angestellt sind, ist das nicht obligatorisch, wird aber empfohlen.
Mindestangaben bei Zeiterfassung:
- Name des Vertragsnehmers oder der Vertragsnehmerin nach Finanzhilfevereinbarung «Grant Agreement» (Universität St.Gallen, Institut XYZ)
- vollständiger Name des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin
- Projekttitel laut Finanzhilfevereinbarung mit der EU (Grant Agreement)
- Interne Projektnummer (project account number)
- Zeitraum der Zeiterfassung (in der Regel monatlich), entsprechend der üblichen Praxis des Vertragsnehmers
- Stunden, die an dem Projekt gearbeitet wurden - diese müssen verlässlich belegt werden können
- Name und Unterschrift eines/r Vorgesetzten (Projektverantwortlichen)
Abgleich mit anderen Projekten
Ausserdem sollte die Zeiterfassung einen Abgleich mit anderen Projekten und Tätigkeiten erlauben, an denen die betreffenden Mitarbeitenden arbeiten (z.B. andere Projekte, Lehre, administrative Tätigkeiten). Somit wird gezeigt, dass nicht mehr als 100% Arbeitszeit abgerechnet wurden.
Vorlage
Wir empfehlen die Vorlage der EU für die Zeiterfassung zu nutzen, an der sich auch des SBFI orientiert.
Endbericht
Um die Erstellung des Endberichts zu erleichtern, empfiehlt es sich, die Stunden den unterschiedlichen Arbeitspaketen (work packages) im Projekt zuzuordnen.
Stundensatz
Der Stundensatz in H2020-Projekten wird universitätseinheitlich mit den von der EU vorgeschlagenen 1'720 durchschnittlich produktiven Jahresstunden berechnet.