Nachweis über die juristische Person (legal entity) für den EU-Vertrag
Vertragspartner der EU ist immer die Universität St.Gallen als Ganzes, nicht das einzelne Institut. Dies liegt daran, dass die HSG-Institute rechtlich keine unabhängigen juristischen Personen (independant legal entities) sind, sondern Teile der Universität. Andernfalls müsste jedes Institut vor Abschluss eines EU-Vertrags mit Hilfe eines Gründungsdokuments seine Existenz beweisen und eine Bilanz vorlegen.
Für den reibungslosen Ablauf der Vertragsverhandlungen mit der EU ist es wichtig, als Antragsteller und Vertragsnehmer die Universität St.Gallen einzutragen und nicht das Institut.
Die Universität St.Gallen ist in der zentralen Datenbank des EU-Kommission als Vertragspartner registriert unter der Partner-Identifikationsnummer (partner identification code, kurz «PIC») 999861742.